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BVerwG, 23.02.1977 - III CB 63.75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angemessenheit der Gegenleistung bei Festsetzung des Verkehrswertes - Verlust des Rügerechts durch Versäumung der Rüge in der mündlichen Verhandlung - Unerreichbarer Zeuge als Beweismittel
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.07.1975 - V/1-E 59/74
- BVerwG, 23.02.1977 - III CB 63.75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.09.1972 - II B 23.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1977 - 3 CB 63.75
Unter diesen Umständen mußte sich die Vernehmung des vom Kläger mit unbekannter Adresse benannten Zeugen dem Gericht nicht in dem Sinne aufdrängen, daß die Unterlassung der Vernehmung einen Fehler des gerichtlichen Verfahrens darstellen könnte (vgl. Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 23.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 86]). - BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1977 - 3 CB 63.75
Dies hat gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 ZPO den Verlust des Rügerechts zur Folge (BVerwGE 19, 231 [234]; Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - [Buchholz 310 § 103 Nr. 1 = DVBl. 1970, 284] und Urteil vom 30. November 1971 - BVerwG III C 119.70 -). - BVerwG, 22.03.1973 - III C 15.71
Glaubhaftmachung der Schuldenfreiheit eines durch Vertreibung verlorengegangenen …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1977 - 3 CB 63.75
Wenn das Verwaltungsgericht hierzu ausführt, die Erkenntnis, daß der Verkehrswert nicht erheblich niedriger gewesen sein könne als 31.100 RM, werde dadurch bestätigt, daß zur Zeit des Kaufes im Dezember 1937 für das Grundstück ein Einheitswert von 31.700 RM festgesetzt gewesen sei und das Grundstück bereits im Januar 1938 und dann während des Umbaus im März 1938 zugunsten von Banken mit einer Grundschuld und einer Hypothek, von jeweils 20.000 Goldmark belastet worden sei, so ist die im gegebenen Zusammenhang vom Verwaltungsgericht gezogene Schlußfolgerung jedenfalls nicht aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich, und daher nicht Verfahrensfehlerhaft (vgl. Urteil vom 22. März 1973 - BVerwG III C 15.71 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 70]).
- BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70
Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Anspruch auf Kriegslastenausgleich
Auszug aus BVerwG, 23.02.1977 - 3 CB 63.75
Darüber hinaus hat der beschließende Senat entschieden, daß die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen des Ausschlußtatbestandes des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV (Erwerb entzogenen Vermögens ohne angemessene Gegenleistung) von der Ausgleichsbehörde getragen werden muß (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 14]). - BVerwG, 30.11.1971 - III C 119.70
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Vertreibungsschaden an Anteilsrechten …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1977 - 3 CB 63.75
Dies hat gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 ZPO den Verlust des Rügerechts zur Folge (BVerwGE 19, 231 [234]; Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - [Buchholz 310 § 103 Nr. 1 = DVBl. 1970, 284] und Urteil vom 30. November 1971 - BVerwG III C 119.70 -). - BVerwG, 16.12.1968 - IV B 179.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.02.1977 - 3 CB 63.75
Dies hat gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 ZPO den Verlust des Rügerechts zur Folge (BVerwGE 19, 231 [234]; Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - [Buchholz 310 § 103 Nr. 1 = DVBl. 1970, 284] und Urteil vom 30. November 1971 - BVerwG III C 119.70 -).